■ ZIVILDIENST: Auch im Osten länger
Berlin (adn) — In den neuen Bundesländern gilt seit der Vereinigung beider deutscher Staaten die Regelung des unlängst vom Bundestag beschlossenen Zivildienstgesetzes, wonach dieser drei Monate länger dauert als der Grundwehrdienst. Das erklärte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Peter Hintze. Aus Gründen des Vertrauensschutzes bleibt es bei den auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bis einschließlich 2. Oktober 1990 ergangenen Dienstbescheiden. Die darin festgesetzte Dienstdauer von zwölf Monaten werde nicht nachträglich verlängert.
SCHÄUBLE
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