: Auch Obdachlose können wählen
Der Landeswahlleiter Günther Appel hat darauf hingewiesen, daß auch Obdachlose an der Bundestagswahl am 27. September teilnehmen können. Personen, die keine feste Wohnung haben, müßten eine Bescheinigung einer Unterkunft vorlegen, bei der sie die Nacht vom 22. auf den 23. August verbracht haben. Wer in dieser Nacht keine Unterkunft hatte, muß eine entsprechende Erklärung abgeben. Mit der Bescheinigung oder der Erklärung kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragt werden. dpa
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