BKA-GESETZ : Auch Grüne klagen in Karlsruhe
BERLIN | Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz wollen neun Grünen-Abgeordnete eine bundesweit tätige Polizei mit immer größeren Kompetenzen verhindern. Damit wird bereits zum dritten Mal das Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz angerufen. „Polizei ist Ländersache“, sagte der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland gestern in Berlin. Das Bundeskriminalamt als länderübergreifende Polizei zur Strafverfolgung und -vereitelung drohe die Freiheitsrechte der Bürger immer mehr auszuhöhlen. Grünen-Fraktionschefin und Anwältin Renate Künast sagte, es gebe hier eine unzulässige Verschiebung der Gewichte zulasten der Freiheit. Sie kritisierte eine Anhäufung neuer Befugnisse.
Mit dem Gesetz erhielt das BKA das Recht, zur Abwehr von Terrorgefahren verdächtige Personen zu überwachen und abzuhören, ihre Computer auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Besonders strittig blieben das nicht absolut geltende Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten und die Onlinedurchsuchung von Computern verdächtiger Personen. (dpa)