: Auch Ferienjobs steuerpflichtig
Schüler und Studenten sollten sich vor Annahme eines Ferienjobs über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen informieren. Bei zu hohen Verdiensten könnte sonst das Kindergeld der Eltern auf dem Spiel stehen, warnte gestern der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL). Wegen des Jugendarbeitsschutzes müssten bestimmte Altersgrenzen eingehalten werden, hieß es. Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch erst zu zahlen, wenn die Beschäftigung im Jahr zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage überschreitet. Bei kleineren Jobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro im Monat müssen auch keine Steuern gezahlt werden, so der Verband. Dafür muss der Arbeitgeber seit dem 1. Juli eine Pauschale von 30 Prozent an die Bundesknappschaft abführen. DPA