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Auch CDU will lesen und klagen

Nach den Grünen fordert nun auch die CDU eine dritte Lesung des verfassungsrechtlich umstrittenen Doppelhaushaltes. Wenn der rot-rote Senat nicht nachbessern könne, könne das Haushaltsgesetz nicht in Kraft treten, erklärte der CDU-Haushaltsexperte Nicolas Zimmer. Zudem müsse der Senat sofort und nicht erst nach der Bundestagswahl beim Bundesverfassungsgericht auf Sonderzuweisungen des Bundes klagen. Ferner müsse der Senat mit der Opposition Gespräche führen, wie befristet ein verfassungsgemäßer Etat erreicht werden kann. CDU, FDP und Grüne wollen vor dem Landesverfassungsgericht klagen, sobald der Haushalt in Kraft tritt. Der ist laut Rechtsgutachten verfassungswidrig, da die Neuverschuldung die Investitionen überschreitet. DPA

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