: Attest garantiert noch keinen Lohn
BONN ap ■ Wer vom Arzt krankgeschrieben ist, hat nicht automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie der Infodienst Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte berichtet, kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. Es sei zwar gesetzlich nicht geregelt, wann Eigenverschulden vorliege. Als Richtschnur könnten jedoch Urteile des Bundesarbeitsgerichts gelten (Az. 1 AZR 388/70, 5 AZR 297/91). So müsse ein Arbeitgeber die Folgen einer Bierzeltschlägerei nicht ausbaden, wenn sein Mitarbeiter diese angezettelt habe. Ebenfalls leer ging ein Arbeitnehmer aus, der trotz chronischen Bandscheibenleidens an einem Wettbewerb teilnahm und danach erkrankte. Eine durch Verkehrsunfall selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit könne vorliegen, wenn der Beschäftigte Verkehrsregeln missachtet habe.
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