in kürze KRANK FEIERN? : Attest am ersten Tag
Häufige Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers sind nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hessen ein Grund, die sofortige Vorlage eines Attests zu verlangen. Die Richter wiesen die Klage eines Angestellten einer Computerfirma ab, der sich auf die gewöhnliche Frist von drei Tagen berufen hatte. Az.: 6 Sa 463/03 (dpa)