■ Atomschmuggel: Knast für Transport
Karlsruhe (dpa) – Der illegale Transport von radioaktivem Material kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Bundesgerichtshof hob damit eine Entscheidung des Landgerichts München auf. Das Gericht habe die generelle Gefährlichkeit des Stoffes nicht richtig beurteilt. Die Münchner Richter hatten den Schmuggel hochgiftigen Cäsiums nur als Ordnungswidrigkeit gewertet und ein Bußgeld verhängt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen