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■ AtomschmuggelKnast für Transport

Karlsruhe (dpa) – Der illegale Transport von radioaktivem Material kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Bundesgerichtshof hob damit eine Entscheidung des Landgerichts München auf. Das Gericht habe die generelle Gefährlichkeit des Stoffes nicht richtig beurteilt. Die Münchner Richter hatten den Schmuggel hochgiftigen Cäsiums nur als Ordnungswidrigkeit gewertet und ein Bußgeld verhängt.

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