piwik no script img

■ AsylantragGhanaer darf bleiben

Berlin (rtr) – Der Ghanaer, der nach eigenen Angaben im September 1994 von Rechtsradikalen aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen wurde, wird vorerst nicht abgeschoben. Darauf hat sich die Ausländerbeauftragte mit der Innenverwaltung geeinigt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte ermittelt, der Mann habe in Sachsen unter anderem Namen einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden war.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen