■ Asyl: Urteil pro Flüchtlinge
Kassel (AP) – Christen aus der Türkei haben Anspruch auf Asyl in Deutschland, wenn sie bei einer Rückkehr in ihre Heimat Wehrdienst leisten müssen und ihnen dabei die Zwangsbeschneidung droht. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Berufungsverfahren eines jungen Mannes aus der Türkei entschieden. Die obligatorische Beschneidung sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit; dem Kläger sei deshalb Asyl zu gewähren.(Az.: 12 UE 1847/89
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