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Arznei zu teuer: Arzt muß zahlen

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß die Krankenkassen von einem Arzt Schadenersatz verlangen können, der Rentnern mehr und teurere Arznei als vergleichbare andere Ärzte verschreibt. Der Vergleich wird auf die Rentner beschränkt. Beim Bundessozialgericht blieb damit im Gegenatz zum hessischen Landessozialgericht die Klage eines Arztes aus Frankfurt erfolglos, der mit seinen Verordnungen mehr als 60 Prozent über dem Durchschnitt der vergleichbaren anderen Ärzte gelegen hatte. Der Arzt erklärte, die Überschreitungen seien auf die Versorgung von Pflegeheiminsassen zurückzuführen.

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