Wenn die Versicherung nicht an den Einbruch glaubt
Der pensionierte Richter Wolfgang Röber ist der erste Ombudsmann für Versicherungen. An ihn können sich Versicherte kostenlos wenden, wenn einen Beschwerde ohne die gewünschte Wirkung blieb. Bei Streitigkeiten um Beträge bis 5.000 Euro kann er eine endgültige Entscheidung treffen
4.1.2002