Gegner des jüngst geplatzten Cross-Border-Leasing-Deals in Sankt Augustin werfen Bürgermeister Schumacher vor, sie über Prozessrisiko und Kosten getäuscht zu haben
Sankt Augustin muss wegen des Rücktritts von einem Cross-Border-Leasing kein Geld an den Arrangeur des geplatzten Deals zahlen. Anwälte kosten allerdings 272.600 Euro
Der Auftrag für das Cross-Border-Leasing (CBL) in Sankt Augustin hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen, hat die EU-Kommission befunden. Konsequenzen muss die Kommune nicht fürchten, da das Geschäft längst geplatzt ist
Sankt Augustin muss für das geplatzte Cross-Border-Leasing teuer bezahlen, fürchtet die Bürgerinitiative gegen CBL. Die Angaben von Stadtverwaltung und CDU-Bürgermeister zu dem Leasing-Geschäft seien an vielen Punkten fehlerhaft
Sankt Augustin soll rund 140.000 US-Dollar für ein Cross-Border-Leasing bezahlen, das nie zustande kam. Bürgermeister lehnt die Zahlung ab. Wahre Kosten seien noch höher, sagt eine Bürgerinitiative
Cross-Border-Leasing in Sankt Augustin vor dem Aus. Der US-Investor will gegenwärtig keinen Vertrag unterzeichnen. Die Stadt ist unentschlossen, wie sie mit der neuen Lage umgehen soll
Rat entscheidet heute über Cross-Border-Deal und Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das umstrittene Geschäft. Bürgermeister Schumacher will Vertrag mit US-Investor noch in diesem Monat unterzeichnen
In Sankt Augustin entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Cross-Border-Leasing. Streitpunkt sind eventuelle Ausfallkosten. Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten eines Jura-Professors
Milliardenschwere US-Firmen machen Geschäfte mit dem Cross-Boarder-Leasing der Ruhr-Kommunen. Kaum eine Stadt kennt allerdings die Geldgeber jenseits des Atlantiks