„Das Falschgeld kriegen Sie nicht ersetzt“
Umgang mit Blüten I: Auch wer unwissentlich mit gefälschten Banknoten bezahlt, wird verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, sagt Polizeisprecher Schodrowski. Die Polizei prüfe dann, woher das Falschgeld kommt
11.7.2007