In der Sache bekommt Innenminister Schäuble vom Verfassungsgericht, was er wollte. Doch nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, muss man umsetzen.
Mittwoch urteilt das Bundesverfassungsgericht über NRWs Verfassungsschutzgesetz - und damit auch über die Online-Durchsuchung. Spannend wird, welche Hürden aufgestellt werden.
Abhörschutz für Strafverteidiger und Pfarrer müsse gewährleistet bleiben, meint der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz. Die Entscheidung für die Online-Durchsuchung sei im Prinzip jedoch schon gefallen.
Seit 25 Jahren gibt es Hinweise auf Risiken - jetzt debattiert der Umweltausschuss über die Gesundheitsgefahr durch Laserdrucker. Auf Antrag der Oppostion.
Das geplante Gesetz zur "Online-Durchsuchung" von Computern ist verfassungswidrig. Tagebücher und Briefe verdienen nicht weniger Schutz, nur weil sie auf Festplatte lagern.
Nie zuvor gab es eine so große Verfassungsbeschwerde: 30.000 Menschen klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Doch die Anzahl sagt noch nichts über die Erfolgsaussichten.
Der Protest gegen Sicherheitsgesetze muss radikaler werden, fordert Frank Rosengart vom Chaos Computer Club. Das Jahr 2008 werde in Sachen Datenschutz spannend.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will allen Service für die Telekomunikationsüberwachung beim Bundesverwaltungsamt konzentrieren. Datenschützer sind besorgt.