Der Konzern habe Käufer sittenwidrig geschädigt, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber die bisherige Nutzungszeit könne sich der Hersteller auf Rückzahlungen anrechnen lassen
Ein Rentner klagte gegen VW, das oberste Zivilgericht gab ihm nun recht. Ihm ist dafür zu danken, dass er sich nicht zu einem Vergleich überreden ließ.
Seit Corona fahren mehr Leute Rad, viele Städte bauen die Wege aus. Aber die dicksten Subventionen bekommen immer noch die Autos. Wann steuert die Regierung um?3, 4–5