Das Verfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung hat ihre Pflichten verletzt und den Bundestag über den Euro-Rettungsschirm schlecht informiert.
Mit der Abstimmung über den europäischen Fiskalpakt stehen für die Grünen Profil und Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Die Partei muss das Spardiktat ablehnen.
Die FDP hat offenbar einer Finanztransaktionssteuer zugestimmt. Die Details sind noch unklar. Die SPD feiert das als "Durchbruch", Grüne und Linke sind skeptischer.
Sparkanzlerin Merkel scheint zu begreifen: Plötzlch spricht sie von „Wachstum“. Um die griechische Wirtschaft noch zu retten, dürfte die Einsicht zu spät kommen.
BUNDESTAG Koalition legt Vorschlag vor, wie der Bundestag beim Eurorettungsschirm ESM mitreden darf. Sie geht auf Kritik des Verfassungsgerichts ein: „Neuner-Gremium“ darf nur noch selten entscheiden
Bundesbankpräsident Jens Weidmann präsentiert sich als Hüter der Stabilität und Antipode zu EZB-Chef Mario Draghi. In der Praxis trägt er die Eurorettung mit.
Der Fall Griechenland: Der Wirtschaftswissenschaftler Yanis Varoufakis gibt Auskunft über seine Studenten, Eurobonds und die deutsche Verantwortung in der Krise.
Der Fraktionschef der Linkspartei warnt vor den Folgen des europäischen Fiskalpakts: Jährlich müssten 25 Milliarden Euro abgebaut werden. Hat Gregor Gysi recht?
Wird der Bundesfinanzminister Chef der Eurogruppe und stärkt den deutschen EU-Einfluss? Weder Bundeskanzlerin Merkel noch Wolfgang Schäuble wollen sich dazu äußern.
FINANZKRISE Bundeskabinett billigt Gesetz für dauerhaften Finanzschirm – doch viele Fragen bleiben offen. Mit neuen Verfassungsbeschwerden ist zu rechnen
Am Ende werden beide Parteien für den Fiskalpakt stimmen. Das strategische Manöver von Steinmeier und Co. wird für die Opposition nach hinten los gehen.
Merkel und Schäuble stellen sich auf eine Ausweitung des Rettungsfonds für die kriselnden Euro-Staaten ein. Die FDP will, dass das Thema beim EU-Gipfel keine Rolle spielt.
Das Urteil aus Karlsruhe wird weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Das Parlament darf seine Befugnisse nur delegieren, wenn es gar nicht anders geht.