Das verfahrene Verfahren um das Brühler Zugunglück könnte gegen eine Geldbuße eingestellt werden, weil die Beweislage gegen den Angeklagten zu unklar ist
Lokführer bestreitet Schuld am Zugunglück von Brühl: Signale und Fahranweisung hätten Tempo 120 erlaubt. Staatsanwalt wirft ihm dagegen fahrlässige Tötung vor