Nach den Buchstaben des Gesetzes
Verwaltungsgericht weist Klage der Stresemannstraßen-Initiative auf Bürgerentscheid ab. Begründung: Es komme nur darauf an, was die Bezirksversammlung beschließt, nicht, was sie damit bezweckt. Mehr Demokratie sieht Sinn auf den Kopf gestellt
8.1.2003