Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung Hilfsmittel wie eine Lernsoftware benötigt, um am Unterricht teilzunehmen, muss die Krankenkasse zahlen. So urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Senioren aus Salzgitter demonstrieren wegen mangelhafter Versorgung mit Inkontinenzmitteln gegen die AOK in Hannover: Windeln seien minderwertig und die Kasse lasse Ältere und Querschnittsgelähmte „im Nassen“ sitzen