RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
Die schwarz-gelbe Landesregierung will künftig für den Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro verlangen. Dabei kosten sie diejenigen, die in der Kirche bleiben, viel mehr
RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
Die schwarz-gelbe Landesregierung will künftig für den Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro verlangen. Dabei kosten sie diejenigen, die in der Kirche bleiben, viel mehr
RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
Die schwarz-gelbe Landesregierung will künftig für den Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro verlangen. Dabei kosten sie diejenigen, die in der Kirche bleiben, viel mehr
RECHTSPRECHUNG Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Doch das staatliche Arbeitsrecht gilt hier nur eingeschränkt. Die Folgen spürte zum Beispiel der Organist Bernhard Schüth, die Kirche duldete seine neue Beziehung nicht
Die schwarz-gelbe Landesregierung will künftig für den Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro verlangen. Dabei kosten sie diejenigen, die in der Kirche bleiben, viel mehr