Der Bundestag hat mit selten großer Mehrheit für ein neues Gesetz gestimmt, das die Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen von Geburt an erlaubt.
URTEIL Wer Mitglied der Kirche ist, kann nicht zum Steuernsparen „teilaustreten“, aber weiterhin Teil der Religionsgemeinschaft sein. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht beschlossen