Amtsgericht erklärt Einsatzmethoden der Bremer Polizei bei Hamburger Straßenfest für rechtswidrig. Spezialeinheit hatte Festgenommenen durch Schweißerbrillen die Orientierung genommen
Staatsanwaltschaft klagt drei Polizeiführer wegen der rechtswidrigen Auflösung einer Bambule-Demo 2002 an. Die Vorwürfe lauten: Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Zunächst waren die Verfahren eingestellt worden
Die „Kampagne gegen Brechmitteleinsätze“ hat bei der Generalbundesanwältin Strafanzeige gegen alle Personen erstattet, die an Brechmitteleinsätzen der vergangenen fünf Jahre beteiligt waren
Ein Elitepolizist soll bei den Krawallen im Hamburger Schanzenviertel eine Flasche geworfen haben – privat und in zivil. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt: Kein Landfriedensbruch, keine versuchte Körperverletzung, so ihr Fazit
Offenbar waren auch Hamburger Polizisten beteiligt, als Bremer Kollegen bei Festnahmen am Rande des Hamburger Schanzenfestes Verdunklungsbrillen einsetzten. Gegen die Bremer Beamten ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft
Ein Polizist des Mobilen Einsatzkommandos wird vom Dienst suspendiert, weil er beim Schanzenfest Kollegen mit Flaschen beworfen haben soll. Der Polizeipräsident findet das nicht tolerierbar
Die Hamburger Polizei ermittelt gegen Kollegen aus Bremen. Sie sollen bei Festnahmen im Hamburger Schanzenviertel abgedunkelte Brillen eingesetzt und die orientierungslos Gewordenen auf der Straße abgestellt haben
Eine polizeiliche Festnahme läuft aus dem Ruder, als sich Augenzeugen gegen übermäßige Gewaltanwendung äußern. Gegen sechs vermeintliche Autonome sind Strafverfahren eingeleitet
In Bremen und Hamburg kamen zwei Schwarzafrikaner bei gewaltsamen Brechmitteleinsätzen ums Leben. Doch nur an der Weser wurden daraus Konsequenzen gezogen: Drogendealer werden dort inzwischen aufs Klo gesetzt, ein Polizeiarzt muss sich vor Gericht verantworten
In Hamburg klagt eine Rechtsanwältin gegen die Polizei auf 5.000 Euro Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung. Notfalls möchte sie bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen
Heute vor 20 Jahren sackte die Hamburger Polizei nach einer Brokdorf-Demo 861 AtomkraftgegnerInnen ein und ließ sie im „Hamburger Kessel“ bis zu 13 Stunden schmoren. Trotz Richterschelte gehört die Maßnahme weiterhin zum Polizei-Repertoire
Bei einem Polizeieinsatz in der Wohnung einer bekannten Hamburger Strafverteidigerin wurde offenkundig das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung missachtet. Der Fall hat nun ein prozessuales Nachspiel
Hamburger Polizei muss rechtswidriges Vorgehen gegen eine Antifa-Demo eingestehen. Wasserwerfer hatten Protestler gegen Neonazi-Aufmarsch von der Straße gefegt. Strafanzeige gegen Polizeiführer angekündigt