Nun rächt sich, dass die Staats- und Regierungschefs es versäumt haben, das neue Amt des EU-Ratspräsidenten mit einer genauen Arbeitsplatzbeschreibung zu versehen.
Die Partei liebt ihre Vorurteile und hat sich mit dem Feindbild einer für immer militaristischen und neoliberalen EU sehr gut eingerichtet. Dafür opfert sie eine fähige Fachfrau in Brüssel.
Die Verfassungsrichter sehen vor ihrem Urteil zum EU-Reformvertrag das Dilemma. Man kann nur hoffen, dass von der Verhandlung kein Signal des nationalen Trotzes ausgeht.
Die Verfassungsrichter müssen genau diese Frage beantworten: Raubt der Lissabon-Vertrag dem Bundestag zu viel Gestaltungsmacht? Urteilen sie mit ja, ist der Vertrag geplatzt.
Die Iren könnten es übel aufnehmen, wenn sie bei einem erneuten Referendum die saure Pille EU-Vertrag mit dem Zuckerstückchen Kroatien herunterschlucken sollen.