Eine Krankenkasse will Versicherten die künstliche Befruchtung bezahlen – egal ob verheiratet oder nicht. Ein Gericht entscheidet nun über die Kostenfrage.
Wer die Gendiagnostik an Embryonen auf welche Weise machen soll, sorgt für neuen Streit. Befürchtet wird die unkontrollierte Vorsortierung menschlichen Lebens.
Seit 2011 ist die PID in engen Grenzen straffrei. Die Durchführung wird nun erst geregelt – eine Ablehnung des Tests der Embryonen wird dadurch fast unmöglich.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung fordert, den Bluttest „PraenaTest“ zu verbieten. Die Untersuchung vor der Geburt soll Trisomie 21 feststellen.
PID Abgeordnete aller Parteien legen Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung von Gentests an Embryonen vor. Konkurrierende Anträge werden folgen. Der Bundestag entscheidet wohl Anfang nächsten Jahres