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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden. Medien müssen die Namen der Sedlmayr-Mörder nicht aus Online-Archiven löschen.
28.6.2018
Aus dem Einsturz von Köln sollte man die Lehre ziehen, dass Narben zur Geschichte dazugehören. Das gilt für das abrissfreudige Köln wie für das neurotisch bewahrende Weimar.
6.3.2009