PERSÖNLICHKEITSRECHT I Die Suchmaschine muss künftig veraltete Links löschen, wenn jemand seine Rechte verletzt sieht. Datenschutz wird damit wichtiger als Profit
Das Urteil des EuGh heißt nur, dass künftig nicht nur Google, sondern auch Betroffene an den Suchergebnissen herumschrauben. Klarheit schafft es nicht.
Man kann die EU durchaus für eine gute Idee halten, ohne den Nationalstaat aufgeben zu wollen. Über die Grenzen der Integration muss gesprochen werden.
NEUTRALITÄT Highspeed für die Großen, Schneckentempo für die Kleinen will die EU verhindern. Netzbetreiber wie die Telekom sehen Europas Wettbewerbsfähigkeit bedroht
ÜBERWACHUNG Soziale Netzwerke sind in der EU durch das Urteil zu den Streaming-Plattformen noch nicht gefährdet, sagt der Blogger Markus Beckedahl. Doch die Netzsperren zum Schutz des Urheberrechts wecken Begehrlichkeiten, politische Zensur zu erleichtern
Der Europäische Gerichtshof hält das Blockieren von illegalen Filmseiten wie kino.to für zulässig. Das dürfe aber legale Angebote nicht beeinträchtigen.
KONTROLLE Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sieht in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen Grundrechte. Richtlinie müsse präziser formuliert werden
Höchste Zeit, dass das Recht auf Datensicherheit ernster genommen wird. Noch arbeiten viele staatliche Stellen und Firmen mit unverschlüsselten E-Mails.