Wegen Ihrer Berichterstattung über den Sachsensumpf werden Thomas Datt und Arndt Ginzel zu Geldstrafen verurteilt. Sie wollen Berufung einlegen – und haben gute Chancen.
Über die Fehler, die Journalisten, auch die der taz, bei der Berichterstattung über den Tod des kleinen Joseph machten. Und darüber, welche Lehren daraus gezogen wurden