Seit der Madsack-Verlag die „Sächsische Zeitung“ gekauft hat, herrscht schlechte Stimmung unter den betroffenen Journalisten. Ihre Zukunft ist ungewiss.
Die Berichterstattung der „SZ“ über die antisemitische Flugblattaffäre des bayrischen Ministers Hubert Aiwanger war zulässig. Die Presse darf nicht kuschen.
Mit einer neuen Werbekampagne stilisiert sich die „Bild“-Zeitung zu einem politkritischen Blatt. Die SMS des Verlagschefs sprachen eine andere Sprache.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.