■ Die jugoslawischen Behörden verweisen den ARD-Korrespondenten Brebeck wegen seiner Berichterstattung aus Junik des Landes. Das Auswärtige Amt protestiert gegen die Behinderungen der freien Bericht
■ Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde von Medien statt, die gegen Durchsuchungen der Redaktionen protestierten. Damit ist ein gerichtlicher Weg zum Schutz der Grundrechte eröffnet Aus Berlin Chris
Das Bundesverfassungsgericht hält Gegendarstellungen auf Seite 1 für zulässig. Keine Entscheidung zum verschärften Saarländischen Pressegesetz ■ Aus Karlsruhe Christian Rath