Die Hoffnung auf Resozialisierung wird immer wieder enttäuscht werden, sagt Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag - und will sicherungsverwahrte Sexualstraftäter trotzdem frei lassen.
Als Musterbeispiel gehandelt, entlassen - und erneut straffällig geworden: Die Geschichte eines ehemals sicherungsverwahrten Mannes aus Dortmund ist kein Einzelfall.
Rückwirkend im Knast: Wegen dieser Praxis war Deutschland Ende 2009 schon einmal in Straßburg verurteilt worden. Die Kläger sollen nun Schadensersatz erhalten.
Der Staat kann gefährliche Straftäter auch nach Verbüßen der Strafe in Gewahrsam nehmen. Voraussetzung dafür soll eine "psychische Störung" des Verwahrten sein.