Wo Strafe ist muss Therapie werden: Der Bremer Hirnforscher und Philosoph Gerhard Roth plädiert für eine fundamentale Revision des Rechts – weil das Konzept Schuld nicht haltbar ist. Es setzt einen freien Willen voraus. Aus Sicht der Neurobiologie ist dieser jedoch eine Fiktion
Mit einem Projekt, das die Ansetzung von Gerichtsterminen erleichtert, will Hamburg jugendliche Schwellentäter abschrecken. Die SPD kann darin kaum mehr als die Nutzung von Telefonen auch in der Justiz erkennen
Neue Strafvollzugsgesetze markieren die Abwendung vom reinen Verwahrvollzug und stellen die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in den Mittelpunkt. Selbst die oppositionelle SPD lobt die schwarz-grünen Gesetzentwürfe
Seit dem 1. Januar ist der Kauf sexueller Dienste in Norwegen kriminalisiert. Viele ausländische Prostituierte haben bereits das Land verlassen. Sinn und Zweck des Verbots aber bleiben zweifelhaft.
Ein Sexkaufverbot kann ein Fortschritt sein: Wenn gleichzeitig bei den Kunden ein Bewusstsein dafür geweckt wird, wie fragwürdig es ist, einen (Frauen-)Körper kaufen zu wollen.
An der Haftdauer von RAF-Terroristen entzünden sich regelmäßig hitzige Debatten. Vergessen wird dabei, dass auch andere "Lebenslängliche" mehr als 20 Jahre hinter Gittern sitzen.
Der RAF-Terrorist Christian Klar wurde gestern nach 26 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Damit endet aber kein Kapitel der deutschen Geschichte, sondern nur eine lebenslang genannte Haft
Für Ex-RAF-Mitglied Klar sei seine Entlassung aus dem Gefängnis nach 26 Jahren Haft "ein großes Ereignis", sagt sein Anwalt. Klars Aufenthaltsort gibt er nicht bekannt.
Die Stadt Mannheim erfasst seit 2001 ihre Schulschwänzer und stellt erstaunt fest, dass fast 30 Prozent davon nicht einmal zehn Jahre alt sind. Die Eltern müssen deshalb Strafe zahlen.
Ex-FDP-Minister Gerhard Baum findet das Urteil "korrekt", Bayerns Innenminister Joachim Herrmann poltert. Und Theaterintendant Claus Peymann ist voller Vorfreude.
Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied nicht nur, dass Ex-Terrorist Klar freikommt. Es hat auch das Recht auf freie Meinungsäußerung von Strafgefangenen gestärkt.
In einem Übergangswohnheim im mecklenburgischen Zahren sollte der Sexualstraftäter Werner K. therapiert werden. Doch die Zahrener wollen ihn nicht als Nachbarn hinnehmen. Werner K. verließ den Ort. Nun will man verhindern, dass jemals wieder ein Sexualstraftäter aufgenommen wird
Fußfesseln, „Gefährdetenansprachen“, Objektschutz: Seit ein Sexualstraftäter nach Bremerhaven zog, ist ein Streit um den richtigen Umgang mit dem Mann entbrannt. Die Polizei sieht keine Personen konkret gefährdet