Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einem mehrfach Vorbestraften recht, der gegen seine nachträgliche Verwahrung aus Sicherheitsgründen geklagt hatte
Die frühere RAF-Terroristin Eva Haule ist seit 21 Jahren inhaftiert. Die Anhörung über eine Entlassung auf Bewährung soll noch in diesem Monat stattfinden.