Womöglich bescheren Bußgelder den Coronaleugner*innen noch mehr Zulauf. Das muss man in Kauf nehmen: Ihre Reihen würden wohl auch sonst weiter wachsen.
Köhler hat das Gnadengesuch der letzten RAF-Inhaftierten abgelehnt. Damit gab er dem medialen Druck nach. Öffentliche Erregung darf aber kein Entscheidungskriterium sein.
Der Fall des Steuerhinterziehers Zumwinkel hat es wieder gezeigt: Je wohlhabender der Delinquent und je trickreicher die Tat, desto milder die Justiz. Das soll jetzt Gesetz werden.