Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände geraten.
Auch beim vierten Räumungsprozess gegen Mieter*innen der Habersaathstraße 40-48 sieht es nicht gut aus für den Eigentümer. Das Urteil fällt im November.