Im Prozess gegen angebliche Mitglieder der "Militanten Gruppe" fehlen klare Beweise. Auch die Zeugenaussage des Verfassungsschutz-Vizechefs ändert daran nichts.
Vor dem Landgericht wird der Prozess gegen eine junge Mutter um den Tod ihres Babys wieder aufgerollt – und der bekanntermaßen gewalttätige Vater im Gericht verhaftet
In Neuruppin beginnt der Prozess gegen zwei Neonazis, die einen arbeitslosen Tischler erschlagen haben. Ihre Tat hat in Templin dazu geführt, das Nazi-Problem der Stadt anzuerkennen.
Vor zwei Jahren griffen Neonazis die Journalistin und taz-Autorin Andrea Röpke während einer Recherche an. Damals half ihr niemand. Nun wurden die Rechtsextremen vor Gericht verurteilt.
Erstmals berichtet eine Ermittlerin des BKA, wie die Polizei die drei Angeklagten im Prozess um die "militante gruppe" festnahm und so angeblich einen Brandanschlag verhinderte. Auf ihre Spur kam sie durch die Überwachung des Soziologen Andrej Holm.
In Potsdam wurde ein Kurde verfolgt und bedroht. Weil er sich wehrte, steht er nun vor Gericht. Sein Anwalt plädiert auf Freispruch, die Angreifer können sich nicht erinnern
Der Prozess gegen angebliche Mitglieder der "militanten gruppe" kommt nur langsam in Fahrt. Am vierten Prozesstag wird immerhin bekannt, welche irgendwie verdächtigen Gegenstände bei den drei Angeklagten gefunden wurden.
Drei Männer stehen in Moabit vor Gericht, die Mitglieder der "militanten gruppe" sein sollen. Einziges Indiz: ein versuchter Brandanschlag in Brandenburg. Strenge Sicherheitsvorkehrungen.
Auch gegen den Soziologen Andrej Holm wird noch wegen der Mitgliedschaft in der "militanten" Gruppe ermittelt. Seine Verhaftung, die Solidarität und seine Freilassung hätten auch zu einem "Popularitätsgewinn" geführt.
Der Bundesgerichtshof stellt die Klage einer Frau auf Unterhaltsanspruch infrage, weil diese mit ihrer neuen Beziehung zu einer Frau aus ihrer Hetero-Ehe ausbrach.
Eine Frau verlässt ihren Mann. Nun liebt sie eine Frau - und muss fürchten, dass ihr Ex kein Geld zahlt. Der Streit beschäftigt die Gerichte. Was steckt dahinter?
Bundesverfassungsgericht und Justizministerin wollen nicht nur den Besuchszwang verbieten - sondern auch Väter stützen, die ihre Kinder nicht sehen dürfen.
Ein Vater kann nicht zum Umgang mit seinem unehelichen Kind gezwungen werden. Leider. Denn auch ein Treffen mit dem abweisenden Vater kann Kindern nützen.