Staatsanwalt und Verteidigung sind sich einig. Auch im zweiten Prozess um den Brand in einem Lübecker Flüchtlingsheim wird die Tat nicht aufgeklärt ■ Aus Kiel Heike Haarhoff
■ Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht hat begonnen. Ministerium sieht keinen Grund für Stilllegung des Reaktors trotz Dutzenden von Leukämiefällen
Im neuen Verfahren um den Brand in der Lübecker Flüchtlingsunterkunft möchte das Kieler Landgericht die Vergangenheit am liebsten ausblenden. Die Verteidigung ist dagegen ■ Von Elke Spanner