Ein mutmaßliches Mitglied einer Assad-Miliz steht wegen Verbrechen im Syrienkrieg in Berlin vor Gericht. Vor dem Urteil zieht Nebenklageanwalt Patrick Kroker Bilanz.
Das BVerfG lehnt die Klage einer Mutter ab, die ihr überfordertes Kind auf der Regelschule lassen wollte. Ihr war das Sorgerecht teils entzogen worden.
In Koblenz steht eine 26-köpfige Neonazigruppe vor Gericht. Sie soll Leute geschlagen und ausgespäht haben sowie versucht haben, Autos von politischen Gegnern anzuzünden.
Menschenrechtler monieren ein Koblenzer Urteil. Richter hatten der Polizei erlaubt, Menschen wegen ihres „äußeren Erscheinungsbildes“ zu kontrollieren.
Der Schmuckhändler Aleem N. soll Rekruten, Geld und Ausrüstung nach Pakistan geschafft haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Mitglied einer Terrorvereinigung ist.
Das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig: In Ein-Raum-Kneipen darf weiterhin gequalmt werden. Bis Ende 2009 muss das Land die Regelung überarbeiten.