JUSTIZ Wegen schlampigen Behördenhandelns konnte der Krankenpfleger Niels H. vier Jahre weitermorden – bis 2009. Dabei saß er schon 2005 in Untersuchungshaft
NS-VERBRECHEN Das Landgericht Lüneburg berät über die Anklage gegen einen 93-Jährigen, der in Auschwitz Dienst getan hat. Es wäre ein Verfahren mit Seltenheitswert
Beihilfe zu 300.000 Morden: Das Landgericht Lüneburg befasst sich bald mit Vorwürfen gegen einen einstigen SS-Wachmann im KZ Auschwitz. Dass das Verfahren zustande kommt, ist nicht selbstverständlich. Gegen weiteres Lager-Personal wird ermittelt
ELBVERTIEFUNG Das Bundesverwaltungsgericht hält die Pläne für schlampig. Entscheidend ist die Wasserqualität, heißt es in der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils vom 3. Oktober