Endgültig: Die Razzia beim Hamburger Alternativsender "Freies Sender Kombinat" war verfassungswidrig und die Staatsanwaltschaft hat rechtswidrig gehandelt.
Das Landgericht Hamburg billigt dem Opfer einer rechtswidrigen G 8-Razzia nur eine geringe Entschädigung zu. Justizbehörde hatte die Zahlung jahrelang verweigert.