Ein V-Mann des Verfassungsschutzes spitzelt in Göttingens linker Szene und beteiligt sich an Blockaden beim G20-Gipfel in Hamburg. Beging er Straftaten, müsste ermittelt werden – rechtliche Privilegien besitzt ein V-Mann nicht. Eigentlich
Kammerrecht Die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer ist für Firmeninhaber Pflicht. Doch die Kritik wächst: Unternehmer wie der Hamburger Handelskammer-Rebell Tobias Bergmann proben den Aufstand, andere ziehen vor Gericht. Werden sie es schaffen, das Kammersystem zu ändern?