Der Hauptangeklagte Stephan E. wird zu lebenslanger Haft verurteilt, ein Mitangeklagter freigesprochen. Für die Hinterbliebenen ist es eine Enttäuschung.
In Politik und Wissenschaft gibt es heute eine erschreckend breite Diskussion über die Frage, ob der Einsatz von Folter nicht in Ausnahmefällen zulässig sein kann
SPD und Grüne sehen die Arbeit des Wahlprüfungsgerichts durch den Karlsruher Richterspruch voll bestätigt, Regierung und CDU ihre Vorbehalte auch. Im Land herrscht jetzt „heitere Gelassenheit“