Eine Lehrerin klagt gegen das Kopftuchverbot im Schuldienst. Gewinnt sie, muss Berlin sein Neutralitätsgesetz ändern. Erst im Oktober hat der Senat das abgelehnt.
Das Gesetz ermutigt TrägerInnen wichtiger staatlicher Aufgaben, ihre Religionszugehörigkeit zu verbergen – hinter einer vermeintlichen Neutralität. Das ist falsch.
Er habe nicht vor, das Neutralitätsgesetz zu ändern, teilte der Berliner Innensenator mit. Das Kopftuch bleibt Lehrerinnen in der Hauptstadt damit verboten.
Weil sie ihr Kind nicht abtreiben wollte, wurde Maria P. bei lebendigem Leibe verbrannt. Angeklagt sind der Kindsvater und dessen früherer Schulfreund.
Verfassungsgericht stoppt Datenlöschung der Volkszählung, die das Land Milliarden kostet. So bleibt die Basis für die eigentliche Klage gegen Zensus erhalten.