Anfang der 80er Jahre wollte Staatsanwalt Holtfort aus Köln ein Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher in Frankreich einleiten. Sein Vorgesetzter verhinderte es. SS-Offiziere mußten sich nie verantworten ■ Von Barbara Siebert
Ein Gericht verurteilt den Chef der französischen Front National, weil er eine sozialistische Politikerin verprügelt hatte. Er darf zwei Jahre nicht kandidieren ■ Aus Paris Dorothea Hahn
■ Mit einem vergleichsweise milden Urteil ging in Frankreich der Prozeß gegen Maurice Papon wegen Beihilfe an der Judendeportation zu Ende. Bis zur Berufung bleibt er auf freiem Fuß
Heute soll das Schwurgericht von Bordeaux sein Urteil über Maurice Papon fällen. Dem einzigen angeklagten Spitzenbeamten des Vichy-Regimes wurde in den letzten Wochen viel Mitleid zuteil. ■ Aus Paris Dorothea Hahn
■ Gérard Boulanger ist einer von 22 Anwälten der Zivilkläger im Papon-Prozeß. Er hat seit den 80er Jahren am Zustandekommen des Prozesses gearbeitet und zwei Bücher über Papon veröffentlicht
■ In Frankreichs Strafverfahren gegen den NS-Kollaborateur Maurice Papon wegen der Deportation von Juden fordert der Staatsanwalt lediglich zwanzig Jahre, nicht lebenslänglich
■ Weil er die Ermordung von Millionen Juden im Holocaust bezweifelt, muß der französische Philosoph 36.000 Mark Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert