Bei Löhnen und Gehältern klafft eine große Lücke zwischen Frauen und Männern. Gegen diese Ungerechtigkeit hat eine Arbeitnehmerin geklagt – und gewonnen
Zwei fürs Abgeordnetenhaus, eins fürs Bezirksamt: Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Berlin die Wahlwiederholung – vertagt aber die Frage der Gültigkeit. Eine Wahl der Qual612, 1214, 14
Knapp zwei Wochen vor der Berlin-Wahl stand kurz im Raum, dass diese abgesagt werden könnte. Das verunsichert Wähler*innen, passt aber leider ins Bild.
Bayern will vor dem Verfassungsgericht klagen, falls die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 kippt. Dass es so weit kommt, ist unwahrscheinlich.
Das Verfassungsgericht muss über Klagen zum Wahlchaos bei Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl entscheiden. Es dürfte kein einheitliches Ergebnis geben.