Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verwirft die Beschwerde wegen einer verweigerten Notfallbehandlung im Klinikum Bremen-Ost – und bei schlampigen Ermittlungen ist er nicht zuständig
Weil eine Putzfrau aus Hamburg auch über 65 weiter arbeiten will, muss sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, ob das deutsche Recht die europäischen Antidiskriminierungs-Richtlinien bricht