AUFARBEITUNG Die Bundesrepublik schützte NS-Täter in der Vergangenheit häufig vor Auslieferung und Mordanklagen. Jetzt wird ein alter Fall neu aufgerollt
■ Richter will beschlagnahmte Unterlagen nicht rausrücken. Staatsanwaltschaft Koblenz erstellte Anklageschrift wegen Bildung einer „kriminellen Vereinigung“