Die Landesregierung in Niedersachsen hätte zu Beginn der Coronapandemie auch bei eilbedürftigen Verordnungen den Landtag vollständig informieren müssen. Das entschied jetzt der Staatsgerichtshof
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.