Eine Türkin ist, nachdem sie ihren Vergewaltiger erstach, freigesprochen worden. Das Gericht erkennt die Tötung des mehrfachen Vergewaltigers als Notwehr an.
Bundesanwaltschaft ist über eine Erklärung „hochrangiger Regierungskreise“ erstaunt. Anwälte des PKK-Chefs legen Plan zur friedlichen Lösung der Kurdenfrage vor ■ Von Thomas Dreger