Die EU will den Vertrag zur Übermittlung von Bankdaten an die USA möglichst schnell beschließen. Eine Mehrheit für das neue Swift-Abkommen scheint sicher zu sein.
Kaum scheint sie abgewehrt, schon taucht die Vorratsdatenspeicherung wieder auf – wie die Untoten in Horror- filmen. Doch weil es an allen Ecken und Enden bröckelt, können Bürgerrechtler vielleicht auf ein Happy End hoffen
Nachdem das erste Abkommen am Widerstand des Europaparlaments gescheitert ist, verhandeln die USA und die Europäische Union nun erneut über die Übermittlung von Bankdaten.
Zur Bankdaten-Weitergabe hat das EU-Parlament Nein gesagt. Nun fürchten die USA, dass die Ablehnung eines Flugdaten-Abkommens - und schicken Beschwichtiger.
Die EU will Fluggastdaten künftig selbst auswerten. Das Bundesverfassungsgericht dürfte mit der geplanten 13-jährigen Speicherdauer aber kaum einverstanden sein.
Mit der Entscheidung gegen das Swift-Abkommen hat das EU-Parlament die Augenhöhe gegenüber den Amerikanern hergestellt. Die europäischen Regierungen sollten ihm danken.
EU-DIREKTIVE Die Schweden pfeifen auf die Vorratsdatenspeicherung. Sie lehnen es ab, eine EU-Verordnung in ein nationales Gesetz zu gießen. Sogar eine gerichtliche Verurteilung will das Land vorerst ignorieren
DATENSCHUTZ Nach dem misslungenen Anschlag von Detroit bekommt eine alte Idee der EU-Komission neue Unterstützung: Die Daten aller Flugpassagiere in der Union sollen künftig 13 Jahre lang gespeichert werden
Im Europäischen Parlament wachsen die Vorbehalte gegen den Transfer sensibler Personen- und Bankdaten in die USA. Inhalt des Abkommens ist den Abgeordneten nicht bekannt.